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   VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05   

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https://dejure.org/2006,47475
VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05 (https://dejure.org/2006,47475)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2006 - 95-IV-05 (https://dejure.org/2006,47475)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2006 - 95-IV-05 (https://dejure.org/2006,47475)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80

    Verfassungsmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    Es gibt grundsätzlich keine Gleichheit im Unrecht (vgl. BVerfGE 57, 29 [38]).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 61-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 61-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 67-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    oder Zwischenentscheidungen ist auch dann, wenn - wie hier - der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschöpft wurde, die Erhebung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht zulässig, sofern das Hauptsacheverfahren eine ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg für den Beschwerdeführer zumutbar ist (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 9-IV-05 und vom 15. Juli 2004 - Vf. 67-IV-03; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 78-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen genügt nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2004 - Vf. 78-IV-03, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 9-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    oder Zwischenentscheidungen ist auch dann, wenn - wie hier - der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschöpft wurde, die Erhebung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht zulässig, sofern das Hauptsacheverfahren eine ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg für den Beschwerdeführer zumutbar ist (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 9-IV-05 und vom 15. Juli 2004 - Vf. 67-IV-03; st. Rspr.).
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    Denn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs hat den tätig gewordenen Richter rückwirkend als gesetzlichen Richter im Sinne vom Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf bestätigt und einfachrechtlich zur Wirksamkeit der von dem abgelehnten Richter unterdessen vorgenommenen Verfahrenshandlungen geführt (vgl. BGH NStZ 2003, 668; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 29 Rn. 7).
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